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Zustiften

So unterstützen Sie unsere Arbeit "auf ewig"

Mit einer Zustiftung werden Sie selber zum Stifter oder zur Stifterin. Ihre Zustiftung vergrößert das Vermögen der Stiftung – und beschert ihr damit Erträge, die Jahr für Jahr in förderfähige Aktivitäten und Projekte fließen können.

Von Ihrer Zustiftung ins Grundstockvermögen (=Vermögensstock) verwenden wir nur die Erträge, die wir aus der Anlage des Vermögens erzielen. Die Zustiftung selbst, also der Geldbetrag, den Sie zustiften, bleibt dauerhaft erhalten.

Neben Geldbeträgen können Sie auch Wertpapiere, Aktien oder Immobilien zustiften.

Ja, Zustiftungen werden steuerlich sogar besonders gefördert. Eine Zustiftung können Sie im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von einer Million Euro als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abziehen (siehe § 10b Abs. 1a Satz 1 Einkommensteuergesetz). 

Bei Verheirateten steht dieser Abzugsbetrag jedem Ehegatten einzeln zu. Steuerlich getrennt veranlagte Ehepartner:innen können jede:r für sich den Abzugsbetrag in Anspruch nehmen, sofern die Zustiftung aus eigenem Vermögen erfolgt. Bei gemeinsam veranlagten Ehepartner:innen verdoppelt sich der Abzugsbetrag auf zwei Millionen Euro unabhängig davon, welcher Ehepartner die Zustiftung vornimmt.

Wann Sie den Steuerabzug geltend machen und in welcher Höhe, können Sie dabei innerhalb des Zehnjahreszeitraumes entscheiden.

Die besondere Abzugsmöglichkeit bei Zustiftungen besteht zusätzlich zum Steuerabzug für Spenden

Wenn Sie die Zustiftung innerhalb des Zehnjahreszeitraums nicht in Abzug bringen konnten, gehen die nicht abzugsfähigen Beträge danach in den unbefristeten Spendenvortrag über.

Am einfachsten stiften Sie über das untenstehende Online-Tool zu. Die Daten werden verschlüsselt und damit sicher übertragen.

Sie können Ihre Zustiftung aber auch überweisen auf unser Konto bei der GLS Gemeinschaftsbank

IBAN DE82 4306 0967 8030 9120 00

Verwendungszweck "Zustiftung Vermögensstock"

BIC GENODEM1GLS (für Überweisungen aus dem Ausland)

Für eine Zuwendungsbestätigung, die Sie beim Finanzamt einreichen können, benötigen wir Ihre Anschrift.

Die Zuwendungsbestätigung verschicken wir unaufgefordert und in zeitlicher Nähe zum Eingang Ihrer Zustiftung.

Wenn Sie der Stiftung einen größeren Betrag zustiften wollen, dann kontaktieren Sie bitte unser Stiftungsbüro.



Sicher Zustiften: Ihre Daten werden ausschließlich über eine verschlüsselte SSL-Internet-Verbindung (Secure Socket Layer) übertragen.

Unser Spendenkonto: IBAN DE82 4306 0967 8030 9120 00 | BIC GENODEM1GLS (für Überweisungen aus dem Ausland)
Beim Verwendungszweck wählen Sie bitte: "Zustiftung Vermögensstock". Vielen Dank!

Haben Sie Fragen?

Dann wenden Sie sich bitte an unseren Vorsitzenden Frank Steger. Sie erreichen ihn über unser Stiftungsbüro, Telefon (030) 82097328 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..