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Richtlinien
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Regelwerke neben der Satzung

Unsere Richtlinien für die Stiftungsarbeit

Neben der Satzung hat die Stiftung weitere Regelwerke. Für einzelne Aufgabenbereiche gibt das Kuratorium dem Vorstand Richtlinien für seine Tätigkeit, so für die Fördertätigkeit, die Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens und die Stiftungspraxis. Die Vergütung des Vorstands ist ebenfalls in einer Richtlinie geregelt. 

Die Richtlinien gelten auch für die vom Vorstand treuhänderisch verwaltete Stiftung Menschenwürde und Kommunikation in der Arbeitswelt.