Organe der Stiftung Menschenwürde und Arbeitswelt sind der Vorstand und das Kuratorium.
Der Vorstand verwaltet die Stiftung, führt ihre Geschäfte und sorgt für die Durchführung der Beschlüsse der Stiftungsorgane. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich, wobei der oder die Vorsitzende und im Verhinderungsfalle der oder die stellvertretende Vorsitzende jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt sind.
Das Kuratorium ist das Aufsichtsorgan der Stiftung. Es hat insbesondere darüber zu wachen, dass der Vorstand die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszweckes betreibt. Es kann zu diesem Zweck vom Vorstand jederzeit Auskunft verlangen. Das Kuratorium stellt Richtlinien für die Tätigkeit der Stiftung auf. Das Kuratorium wählt die Mitglieder des Vorstands, soweit sie nicht auf Lebenszeit ernannt sind.
Weitere Einzelheiten finden Sie in der Satzung der Stiftung Menschenwürde und Arbeitswelt.
Aktuelle personelle Zusammensetzung des Vorstands und des Kuratoriums:
Aktueller Jahresbericht 2023, Seite 2: Zusammensetzung der Stiftungsorgane (PDF, 3,5 MB)