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Wie wir fördern

Bedingungen und Verfahren: Gut zu wissen

Sie möchten eine Aktivität oder ein Projekt teilweise oder ganz über die Stiftung finanzieren? Dann lesen Sie sich bitte die folgenden Hinweise sorgfältig durch. Wenn Ihr Vorhaben zu unserer Stiftung passen sollte, stellen Sie einen Förderantrag. Benutzen Sie dafür bitte unser Formular "Förderantrag".

Welche Art von Projekten wir bevorzugt fördern, erfahren Sie unter "Was wir fördern".

Die Stiftung kann nur Vorhaben fördern, die den satzungsmäßigen Zweck der Stiftung erfüllen. Geben Sie deshalb in Ihrem Antrag unbedingt an, in welchen der in § 2 unserer Satzung aufgeführten Bereichen der Informationsverbreitung oder des Informationsaustauschs in der Arbeitswelt Ihr Projekt stattfindet. Was wir unter "Arbeitswelt" und "Informationsverbreitung und Informationsaustausch", also Öffentlichkeit, verstehen, erklären wir unter: "Wofür wir stehen".

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wir fördern Projekte grundsätzlich nur einmalig. Die Förderung ist nicht auf Dauer angelegt. Projekte, die eine regelmäßige Finanzierung benötigen, müssen sich nach einer Startphase von maximal drei Jahren eine eigene Finanzierungsperspektive suchen. Ausnahmen sind möglich, wenn die Projekte nur einen geringen Förderbedarf haben.

Mit dem Förderantrag erklären Sie verbindlich, dass

  • Ihre Angaben im Projektantrag vollständig und richtig sind,
  • Sie davon Kenntnis haben, dass wir uns vorbehalten, bewilligte Fördermittel nicht auszuzahlen und bereits ausgezahlte Mittel teilweise oder vollständig zurückzuverlangen, wenn sich herausstellen sollte, dass die Angaben in dem Antrag unvollständig oder falsch sind,
  • Sie in Ihren Publikationen und auf Ihrer Website an geeigneter Stelle einen Hinweis über unsere Förderung mit unserem Logo und einem Link zur Website der Stiftung veröffentlichen,
  • Sie damit einverstanden sind, dass wir Ihr Projekt in unsere Projektliste aufnehmen, in unserem Jahresbericht und auf unserer Website auf die Förderung hinweisen und zu Ihren Websites (Projektträger und gefördertes Projekt) verlinken,
  • Sie bereit sind, der Stiftung spätestens zwei Monate nach Abschluss des Projekts einen Verwendungsnachweis über die erhaltenen Fördermittel vorzulegen. Einzelheiten finden Sie unter: Verwendungsnachweis.

Die Förderhöchstgrenze liegt bei 10.000 Euro. Bei Filmprojekten sind es 5.000 Euro. Der Höchstbetrag wird allerdings selten bewilligt. In der Regel liegt die Förderung deutlich darunter. In besonders begründeten Einzelfällen kann die Höchstgrenze auch überschritten werden. Dann muss neben dem Vorstand auch die oder der Vorsitzende des Kuratoriums dem Antrag zustimmen.

Ihren Antrag mit den Anlagen reichen Sie bitte in sechsfacher Ausfertigung per Post und zusätzlich als PDF-Datei per E-Mail ein.

Anträge müssen spätestens 14 Tage vor einer Vorstandsitzung im Stiftungsbüro eingegangen sein. Später eingehende Anträge können erst in der folgenden Sitzung berücksichtigt werden. 

Eine Antwort auf Ihren Antrag verschicken wir spätestens innerhalb von zehn Tagen nach der Vorstandssitzung.

Wenn Ihr Projektantrag bewilligt wurde, bekommen Sie ein Schreiben, aus dem der Förderbetrag hervorgeht. Häufig kann die Stiftung nur einen Teil der gewünschten Fördersumme bereitstellen.

Die Stiftung geht in der Regel davon aus, dass Sie das Projekt vorfinanzieren können und nach Abschluss einen Verwendungsnachweis, das heißt einen Projektbericht mit einer Abrechnung samt Belegen, einreichen. Danach erhalten Sie die im Rahmen der Förderzusage benötigten Mittel auf das im Projektantrag angegebene Konto überwiesen.

Wenn Ihnen eine Vorfinanzierung nicht möglich ist, können Sie auch einen Vorschuss oder mehrere Vorschüsse erhalten. In diesem Fall sollten Sie sich mit unserem Stiftungsbüro darüber verständigen, wann und in welchen Raten Ihnen die bewilligten Mittel ausgezahlt werden.

Das Stiftungsbüro wird Ihnen aber nicht alle bewilligten Mittel vorschießen. Eine letzte Rate wird es immer erst auszahlen, wenn Sie den Verwendungsnachweis vollständig eingereicht haben.

Die nächsten Sitzungen, in denen der Vorstand über Förderanträge berät und beschließt, sind am:

  • 04. November2024
  • voraussichtlich 13. Januar 2025


Haben Sie Fragen?

Dann wenden Sie sich bitte an Christine Ziegler in unserem Stiftungsbüro. Sie erreichen sie zu den Bürozeiten über unsere Telefonnummer (0 30) 8 20 97-3 28 oder per E-Mail über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..